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Was tun nach einem Unfall? – Schritt-für-Schritt Anleitung

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, einen klaren Ablauf zu kennen. Die folgenden Schritte helfen Ihnen dabei, richtig zu handeln, rechtliche Fehler zu vermeiden und Ihre Ansprüche zu sichern.

1. Ruhe bewahren und Unfallstelle sichern

Nach dem Unfall gilt: Ruhe bewahren. Schalten Sie den Motor aus, ziehen Sie die Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck. Innerorts sollte das Warndreieck ca. 50 Meter, auf Landstraßen ca. 100 Meter und auf Autobahnen ca. 150–200 Meter entfernt aufgestellt werden.

2. Verletzten helfen – Erste Hilfe leisten

Überprüfen Sie, ob Personen verletzt wurden. Leisten Sie Erste Hilfe im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Bei Verletzten ist es verpflichtend, sofort den Notruf zu wählen. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

3. Polizei verständigen – wann ist es Pflicht?

Die Polizei muss gerufen werden, wenn:

  • Personen verletzt oder getötet wurden
  • der Unfallhergang ungeklärt ist
  • Sachschäden an fremdem Eigentum entstanden sind
  • ein Unfallbeteiligter flüchtet oder alkoholisiert wirkt

Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, hilft Ihnen unser Unfall-Abschleppdienst in Hamburg schnell und professionell weiter.

4. Beweise sichern – Fotos und Daten sammeln

Dokumentieren Sie den Unfall so genau wie möglich:

  • Fotos von Fahrzeugen, Kennzeichen und Schäden
  • Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle
  • Name, Adresse und Versicherungsdaten aller Beteiligten
  • Namen und Kontaktdaten von Zeugen

Ein europäischer Unfallbericht kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden – unterschreiben Sie jedoch nichts, womit Sie nicht einverstanden sind.

5. Abschleppdienst rufen – aber den richtigen

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, benötigen Sie einen Abschleppdienst. Wichtig: Sie haben grundsätzlich das Recht, den Abschleppdienst selbst auszuwählen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

6. Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall schnellstmöglich Ihrer Kfz-Versicherung. Die meisten Versicherungen verlangen eine Schadenmeldung innerhalb von 7 Tagen. Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist die eigene Versicherung zuständig, bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.

7. Unfall nicht vorschnell zugeben

Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse direkt am Unfallort. Die Klärung der Schuldfrage sollte der Versicherung oder – falls notwendig – einem Anwalt überlassen werden.

8. Reparatur, Gutachten und weitere Schritte

Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten. Dieses hilft bei der korrekten Schadenregulierung. Auch Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall können unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden.

Fazit: Mit klarem Ablauf sicher handeln

Nach einem Unfall zählt strukturiertes Vorgehen: Absichern, helfen, dokumentieren und informieren. Wer seine Rechte kennt und ruhig bleibt, vermeidet unnötige Kosten und rechtliche Nachteile.

Ist das Fahrzeug nach einem Unfall blockiert oder beschädigt, hilft unsere Fahrzeugbergung in Hamburg professionell weiter.



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